Gültig ab: 1. Januar 2025 · Deutsche Horizonte GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Reisenden und der Deutsche Horizonte GmbH als Reiseveranstalter für alle gebuchten Reiseleistungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen vollständig durch, bevor Sie eine Buchung vornehmen.
Vertragspartner für alle Reisebuchungen ist die Deutsche Horizonte GmbH (nachfolgend „Veranstalter"), Unter den Linden 17, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 000000 B. Der Veranstalter ist ein von der Regierung anerkanntes und genehmigtes Reiseunternehmen, das alle gesetzlichen Anforderungen des deutschen Reisevertragsrechts erfüllt.
Diese AGB gelten für alle Reiseverträge, Einzelleistungen und sonstige Vereinbarungen, die zwischen dem Veranstalter und den Reisenden (nachfolgend „Reisender" oder „Kunde") abgeschlossen werden, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Reisenden gelten nicht, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Anforderung gilt auch dann, wenn der Veranstalter der Einbeziehung solcher Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Buchungsvorgang beginnt mit der Anfrage des Reisenden über das Kontaktformular auf der Website, per E-Mail oder telefonisch. Nach Erhalt der Anfrage erstellt der Veranstalter ein individuelles schriftliches Angebot, das Reiseziel, Reisedauer, Reiseleistungen, Preis und sonstige wesentliche Bedingungen enthält. Das Angebot ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet.
Ein Reisevertrag kommt zustande, wenn der Reisende das Angebot des Veranstalters schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt und der Veranstalter die Buchungsbestätigung übermittelt hat. Die Buchungsbestätigung kann auch elektronisch übermittelt werden und enthält alle wesentlichen Vertragsinhalte.
Bucht eine Person für mehrere Reisende, so haftet diese Person für alle aus der Buchung entstehenden Pflichten, soweit sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Für Buchungen zugunsten Minderjähriger ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Minderjährige können nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder mit einer schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten reisen. Für Minderjährige ab 16 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen eine alleinige Reise genehmigt werden. Dies muss individuell mit dem Veranstalter vereinbart werden.
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseschutzversicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reisekrankenversicherung) vor Reisebeginn. Der Veranstalter kann auf Wunsch bei der Vermittlung einer geeigneten Versicherung behilflich sein.
Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die dort genannten Leistungen werden vom Veranstalter erbracht oder durch Kooperationspartner erbracht, für deren Leistungen der Veranstalter haftet wie für eigene Leistungen.
Zu den angebotenen Reiseleistungen können gehören:
Der Veranstalter behält sich vor, vor Reisebeginn vom angekündigten Programm in zumutbarem Rahmen abzuweichen, wenn dies durch äußere Umstände notwendig ist (z.B. Witterungsverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Auflagen). In solchen Fällen werden gleichwertige Ersatzleistungen angeboten. Wesentliche Leistungsänderungen werden dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt.
Besondere Leistungen und Wünsche des Reisenden können nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Sie werden jedoch nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich im Reisevertrag bestätigt wurden. Eine generelle Haftung für die Erfüllung besonderer Wünsche besteht nicht.
Der Reisepreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und schließt alle darin aufgeführten Leistungen ein. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Gesamtpreise pro Person in Euro, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Reisepreis nicht enthaltene Leistungen sind ausdrücklich als Zusatzleistungen gekennzeichnet und werden gesondert berechnet.
Nach Abschluss des Reisevertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch EUR 50,00 pro Person, fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten.
Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ohne gesonderte Aufforderung zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Vertragsschluss fällig.
Der Veranstalter akzeptiert folgende Zahlungsmethoden:
Bei Zahlung per Banküberweisung gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters als Zahlungseingang. Bankgebühren und Transaktionskosten trägt der Reisende.
Nach Abschluss des Reisevertrages kann der Veranstalter eine Erhöhung des Reisepreises verlangen, wenn sich die Kosten für Beförderungsleistungen, Abgaben oder Wechselkurse geändert haben. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn:
Preiserhöhungen unter 8% sind vom Reisenden zu akzeptieren. Der Veranstalter wird Preiserhöhungen so gering wie möglich halten.
Bei einer Senkung der Kosten nach Vertragsschluss ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisepreis entsprechend zu senken. Dabei sind Verwaltungskosten zu berücksichtigen, die dem Veranstalter entstanden sind.
Umbuchungen (Änderung des Reisetermins, des Reiseziels oder der gebuchten Leistungen) nach Abschluss des Reisevertrages sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich und können mit einer Umbuchungsgebühr verbunden sein.
Umbuchungsgebühren:
Der Veranstalter behält sich vor, Umbuchungswünsche abzulehnen, wenn die Durchführung der gewünschten Änderung aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist.
Bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende erklären, dass an seiner statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseanforderungen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Bei einem Rücktritt des Reisenden hat der Veranstalter Anspruch auf die folgenden Stornierungsgebühren, die als Pauschalbetrag gemäß der Anzahl der Tage vor dem geplanten Reisebeginn berechnet werden:
Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als die vorgenannte Pauschale entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Liegen am Reiseort oder in dessen unmittelbarer Umgebung unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vor, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen erheblich beeinträchtigen, so kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist keine Entschädigungszahlung geschuldet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist dringend empfohlen. Eine solche Versicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten bei krankheits- oder unfalledingetem Rücktritt oder Abbruch der Reise.
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In der Buchungsbestätigung und im Reiseprogramm wird ggf. die Mindestteilnehmerzahl angegeben.
Bei einem Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird der Reisende spätestens bis zu folgenden Terminen informiert:
Der Veranstalter kann die Teilnahme eines Reisenden an einer Reise ablehnen oder den Reisenden von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
In diesen Fällen behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Ansprüche auf Schadensersatz wegen allfällig verursachter Schäden bleiben vorbehalten.
Der Reisende ist für die Beschaffung der für die Reise erforderlichen Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass, Visum, Führerschein etc.) selbst verantwortlich. Der Veranstalter informiert über allgemeine Einreisebestimmungen, kann jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen übernehmen. Für Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, haftet der Veranstalter nicht.
Der Reisende ist verpflichtet, sich über notwendige Impfungen oder Gesundheitsvorsorge für das jeweilige Reiseziel zu informieren. Der Veranstalter gibt keine medizinischen Empfehlungen und übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die auf fehlende Impfungen oder unzureichende Gesundheitsvorsorge zurückzuführen sind.
Der Reisende ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Reiseteilnehmer und die Mitarbeiter des Veranstalters nicht gestört oder gefährdet werden. Der Reisende hat alle Weisungen des Reiseleiters/Reiseführers zu beachten, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung der Reise dienen.
Der Reisende ist verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Verhaltensregeln der besuchten Orte und Einrichtungen einzuhalten. Dies schließt insbesondere Vorschriften zum Naturschutz, zum Schutz von Kulturgütern und Sicherheitsvorschriften in Naturschutzgebieten ein.
Im Falle von Mängeln der Reise ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren zur Minderung des Schadens beizutragen. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass er erkennbare Schäden dem Reiseleiter oder dem Veranstalter unverzüglich meldet.
Tritt während der Reise ein Reisemangel auf, so hat der Reisende diesen unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Veranstalter anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, kann der Reisende keine Ansprüche wegen des Mangels geltend machen, sofern der Veranstalter bei rechtzeitiger Anzeige Abhilfe hätte leisten können.
Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Reisepreises unverhältnismäßige Kosten erfordert. In diesem Fall hat der Reisende das Recht auf eine angemessene Minderung des Reisepreises.
Verweigert der Veranstalter die Abhilfe oder unterlässt er sie, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Das Selbsthilferecht besteht nicht, wenn der Veranstalter die Abhilfe zu Recht verweigert hat.
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen nach den §§ 651a ff. BGB sowie nach der EU-Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302). Der Veranstalter haftet dabei unabhängig davon, ob die Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte erbracht werden.
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Veranstalter für einen Schaden des Reisenden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die auf folgenden Umständen beruhen:
Der Veranstalter ist als von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter verpflichtet, über einen gültigen Insolvenzschutz zu verfügen. Der aktuelle Insolvenzschutz wird dem Reisenden bei der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Der Insolvenzschutznehmer stellt sicher, dass der Reisende den geleisteten Reisepreis im Falle der Insolvenz des Veranstalters zurückerhält oder bereits angetretene Reisen abgeschlossen werden können.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reise nicht von der im Vertrag vereinbarten Beschaffenheit ist oder wenn die vereinbarten Reiseleistungen fehlen. Ein Reisemangel liegt nicht vor, wenn der Mangel auf ein Verschulden des Reisenden zurückzuführen ist.
Für die Dauer des Reisemangels ist der Reisende berechtigt, den Reisepreis zu mindern. Die Minderung wird für die Dauer des Mangels und im Verhältnis zur Beeinträchtigung des Wertes der Reiseleistung berechnet. Das Recht auf Minderung setzt voraus, dass der Reisemangel im Rahmen der Reise angezeigt wurde.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Reise ihrem Gesamtcharakter nach wesentlich anders ist als im Vertrag vereinbart. Der Reisende kann den Vertrag erst kündigen, nachdem er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird vom Veranstalter verweigert.
Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Soweit der Veranstalter die Ablehnung von Mängelansprüchen arglistig verschwiegen hat, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist.
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung verjähren in drei Jahren. Ansprüche auf sonstigen Schadensersatz verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Reisende von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat.
Optionale Ausflüge, die vom Reiseleiter oder einem Dritten vor Ort angeboten werden, sind keine Bestandteile des Reisevertrags mit dem Veranstalter. Für diese Leistungen haftet der Veranstalter nicht. Der Reisende schließt mit dem jeweiligen Anbieter einen separaten Vertrag ab.
Leistungen, die der Reisende selbständig hinzubucht (z.B. Ausflüge, zusätzliche Übernachtungen), sind nicht Bestandteil des mit dem Veranstalter abgeschlossenen Reisevertrags. Für diese Leistungen haftet der Veranstalter nicht.
Der Veranstalter stellt dem Reisenden vor Reisebeginn alle für die Reisedurchführung notwendigen Unterlagen (Buchungsbestätigung, Reiseprogramm, Vouchers, Hotelgutscheine, Fahrkarten etc.) zur Verfügung. Die Übermittlung erfolgt in der Regel per E-Mail, auf Wunsch auch in Papierform.
Der Veranstalter informiert den Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn über:
Als von der Regierung anerkanntes Reiseunternehmen verpflichtet sich Deutsche Horizonte zu einem nachhaltigen und umweltbewussten Reisebetrieb. Wir setzen uns aktiv für den Schutz der natürlichen Ressourcen und kulturellen Erbe Deutschlands ein und fördern lokale Wirtschaft und Gemeinschaften.
Der Reisende wird gebeten, folgende Nachhaltigkeitsprinzipien während der Reise zu beachten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Reisebuchung und -durchführung erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Die für die Reisedurchführung notwendigen Daten werden an die jeweiligen Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, Guides) weitergegeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
Für eine umfassende Absicherung Ihrer Reise empfiehlt der Veranstalter folgende Versicherungen:
Der Veranstalter kann bei der Vermittlung geeigneter Versicherungsprodukte behilflich sein. Der Abschluss von Versicherungen ist freiwillig und liegt in der Verantwortung des Reisenden. Der Veranstalter haftet nicht für unzureichenden Versicherungsschutz.
Bei Streitigkeiten aus dem Reisevertrag kann der Reisende die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) anrufen oder die Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung der EU-Kommission nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Veranstalter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Zuständige Schlichtungsstelle für Reisedienstleistungen ist die söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de.
Für Streitigkeiten aus dem Reisevertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland, wenn der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Für Gruppenreisen (ab 10 Personen) gelten besondere Konditionen, die individuell mit dem Veranstalter vereinbart werden. Der Gruppenführer (Hauptbuchender) übernimmt die Verantwortung für alle Mitglieder der Gruppe im Hinblick auf die Buchung und die Einhaltung der Reisebedingungen.
Für exklusive Privat- und Luxusreisen können abweichende Konditionen vereinbart werden. Diese werden im individuellen Reisevertrag festgehalten und gelten vorrangig vor diesen AGB.
Bei Outdoor- und Abenteuerreisen (Wandern, Klettern, Wassersport etc.) ist der Reisende verpflichtet, über ausreichende körperliche Fitness und die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen. Der Veranstalter kann den Risikoausschluss für bestimmte gefährliche Aktivitäten vereinbaren. Für selbstverschuldete Unfälle bei aktiven Outdooraktivitäten haftet der Veranstalter nicht.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftlichkeitserfordernisses.
Diese AGB und alle darauf basierenden Reiseverträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
Diese AGB gelten ab dem 1. Januar 2025 und ersetzen alle früheren Versionen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Website veröffentlicht und gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Reiseverträge.
Deutsche Horizonte GmbH
Unter den Linden 17
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 9174 8832
E-Mail: [email protected]
Website: deutschehorizonte.de
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: HRB 000000 B
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE000000000
Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Berlin Mitte
Als von der Regierung anerkannter und genehmigter Reiseveranstalter erfüllt Deutsche Horizonte GmbH alle gesetzlichen Anforderungen des deutschen und europäischen Reisevertragsrechts.
Stand: Januar 2025